Sachkundenachweis (SKN)

Auf Anfrage können weitere Termine angeboten werden.

Die obligatorischen Sachkundenachweis-Kurse finden in Zusammenarbeit mit der Kynologischen Gesellschaft Zofingen (www.kgzofingen.ch) statt.
 

Praxis-Abend-Kurs 1

Montag

27. Februar, 5., 12., 19. und 26. März 2012

18.00 Uhr - 19.00 Uhr oder 19.15 Uhr - 20.15 Uhr

 

 

 

Praxis-Vormittags-Kurs 1

Montag

23., 30. April, 7., 14. und 21. Mai 2012

10.00 Uhr - 11.00 Uhr

 

 

 

Theoriekurs Frühling

Mittwoch

9., 16. und 23. Mai 2012

19.00 Uhr - 21.00 Uhr

 

 

 

Praxis-Abend-Kurs 2

Mittwoch

30. Mai, 6., 13., 20. und 27. Juni 2012

18.00 Uhr - 19.00 Uhr oder 19.15 Uhr - 20.15 Uhr

 

 

 

Praxis-Abend-Kurs 3

Montag

6., 13., 20., 27. August und 3. September 2012

18.00 Uhr - 19.00 Uhr oder 19.15 Uhr - 20.15 Uhr

 

 

 

Praxis-Vormittags-Kurs 2

Donnerstag

6., 13., 20., 27. September und 4. Oktober 2012

10.00 Uhr - 11.00 Uhr

 

 

 

Theoriekurs Herbst

Montag

10., 17. und 24. September 2012

19.00 Uhr - 21.00 Uhr

 

 

 

Praxis-Abend-Kurs 4

Montag

15., 22., 29. Oktober, 5. und 12. November 2012

18.00 Uhr - 19.00 Uhr oder 19.15 Uhr - 20.15 Uhr

 

 

 

Praxis-Abend-Kurs 5

Mittwoch

21., 28. November, 5., 12. und 19. Dezember 2012

18.00 Uhr - 19.00 Uhr oder 19.15 Uhr - 20.15 Uhr

Anmeldeformular anfordern

Treffpunkt:       Klubhaus KGZ, Zofingerstrasse, 4665 Oftringen
Kursleitung:    
Yvonne Thönen und Susan Schaffner

 

Theoriekurs SKN

Der theoretische Kurs ist für alle Neuhundehalter obligatorisch, die vor dem 1. September 08 noch nie einen Hund gehalten haben.

Er umfasst 6 Lektionen (3 mal 2 Stunden).

Kosten: Fr. 100.--. Familienmitglieder plus Fr. 50.--.

     Inhalte:

 

Praxiskurs SKN

Der praktische Kurs muss mit jedem Hund absolviert werden, der ab 1. September 08 angeschafft wird.

Er umfasst 5 Lektionen (5 mal 1 Stunde; davon 2 auf dem Übungsplatz, 2 im freien Gelände, 1 in der Stadt).

Kosten: Fr. 120.--. Ein Familienmitglied plus Fr. 60.--. Klubmitglieder Fr. 100.-- (Mitglied-Karte vorweisen).

Inhalte:

 

Was schreibt das Gesetz vor?

 

 

übernimmt einen Hund vor dem 01.09.2008

übernimmt zwischen dem 01.09.2008 und dem 01.09.2010 einen Hund

übernimmt nach dem 01.09.2010 einen Hund

Hundehalter

keine Ausbildung nötig

muss bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren

muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren

Nicht-Hundehalter

keine Ausbildung nötig

muss den Theoriekurs und das Training bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren

muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren

 

 

 

 

 

Das neue Tierschutzrecht sieht eine Ausbildungspflicht für HundehalterInnen vor. Künftig müssen Neuhundehalter in spe vor dem Kauf einen Theoriekurs besuchen und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf zusammen mit ihrem Hund ein praktisches Training. Beide Kurse schliessen ohne Prüfung ab.

In der Ausbildung wird Wert darauf gelegt, die Bedürfnisse und das Verhalten des Hundes zu kennen. Im praktischen Teil wird gelernt, wie man den Hund erzieht und artgerecht beschäftigt. Zudem wird trainiert, den Hund in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle zu halten, Risikosituationen zu entschärfen und besprochen, was man gegen problematisches Verhalten tun kann.

Die Ausbildungspflicht gilt ab 1. September 2008. Für alle, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz eines Hundes sind, entfällt künftig bei Übernahme eines Hundes der Theorieteil. Jedoch muss mit jedem neuen Hund das praktische Training besucht werden. Ausschlaggebend ist der Eintrag als Eigentümer bei ANIS (nationale Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere).

Die Übergangsfrist für die obligatorische theoretische sowie praktische Ausbildung läuft bis 01.09.2010.

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation:

www.tiererichtighalten.ch